Verfassungsgerichtshof B623/99

B623/99Constitutional CourtSep 25, 2000

Regest

Anzeigenabgaben, Auslegung verfassungskonforme, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Rundfunk, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, Werbung, Rückwirkung

Full text

Verfassungsgerichtshof B623/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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