Verfassungsgerichtshof B784/98

B784/98Constitutional CourtSep 25, 2000

Regest

Mietenrecht, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B784/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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