Verfassungsgerichtshof B897/00

B897/00Constitutional CourtSep 26, 2000

Regest

Schulen, Schulbehörden (des Bundes), Verwaltungsverfahrensgemeinschaft, Parteistellung Schulrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B897/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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