Verfassungsgerichtshof B1702/98

B1702/98Constitutional CourtSep 30, 2000

Regest

Dienstrecht, Disziplinarrecht, Einstellung, Wiederaufnahme, Kündigung, Übergangsbestimmung, Verwaltungsgerichtshof, Sachentscheidung Wirkung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1702/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.