Verfassungsgerichtshof B224/00

B224/00Constitutional CourtOct 11, 2000

Regest

Kollegialbehörde, Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzusammensetzung

Full text

Verfassungsgerichtshof B224/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 27.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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