Verfassungsgerichtshof B2561/97

B2561/97Constitutional CourtNov 27, 2000

Regest

Krankenanstalten, Pflegegebühren, Ambulanzgebühren

Full text

Verfassungsgerichtshof B2561/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2000

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den allein bekämpften Spruchpunkt 3. des angefochtenen Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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