Verfassungsgerichtshof B1322/00

B1322/00Constitutional CourtNov 27, 2000

Regest

Kollegialbehörde, Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzusammensetzung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1322/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit S 27.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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