Verfassungsgerichtshof B613/00

B613/00Constitutional CourtNov 27, 2000

Regest

Bescheidbegründung, EU-Recht, Vergabewesen

Full text

Verfassungsgerichtshof B613/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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