Verfassungsgerichtshof B219/00

B219/00Constitutional CourtDec 14, 2000

Regest

Bezüge für Mandatare, Oberste Organe der Vollziehung

Full text

Verfassungsgerichtshof B219/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2000

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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