Verfassungsgerichtshof B1501/98

B1501/98Constitutional CourtFeb 27, 2001

Regest

Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Garagen, Nachbarrechte, Übergangsbestimmung, Rechte subjektive öffentliche

Full text

Verfassungsgerichtshof B1501/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2001

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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