Verfassungsgerichtshof B499/00

B499/00Constitutional CourtMar 6, 2001

Regest

Dienstrecht, Verwendungsänderung, VfGH / Organisation, Mitglieder Verfassungsgerichtshof

Full text

Verfassungsgerichtshof B499/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2001

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den bekämpften Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht gemäß Art147 Abs2 vorletzter Satz B-VG verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport) ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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