Verfassungsgerichtshof B1117/99

B1117/99Constitutional CourtMar 16, 2001

Regest

Datenschutz, Polizei, Sicherheitspolizei, VfGH / Anlaßverfahren, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B1117/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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