Verfassungsgerichtshof B917/00

B917/00Constitutional CourtJun 12, 2001

Regest

Dienstrecht, Kollegialbehörde, Unabhängiger Verwaltungssenat

Full text

Verfassungsgerichtshof B917/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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