Verfassungsgerichtshof B2380/00 ua

B2380/00 uaConstitutional CourtJun 13, 2001

Regest

Kollegialbehörde, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B2380/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2001

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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