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B656/98•Verfassungsgerichtshof B656/98
B656/98Constitutional CourtJun 27, 2001
Bescheid / Trennbarkeit, VfGH / Anlaßfall
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit damit Spruchpunkt 2 des Bescheides des Präsidenten der Ärztekammer für Wien vom 4. Juni 1997, GZ. Arzt Nr. 6845, bestätigt wird, wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Die Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 26.500,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
II. Im übrigen wird die Behandlung der Beschwerde einstimmig abgelehnt und die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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