Verfassungsgerichtshof B113/00

B113/00Constitutional CourtSep 25, 2001

Regest

Rechtsanwälte Disziplinarrecht, Parteiengehör, Zivilprozeß

Full text

Verfassungsgerichtshof B113/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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