Verfassungsgerichtshof B1869/99

B1869/99Constitutional CourtOct 10, 2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1869/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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