Verfassungsgerichtshof B1156/01

B1156/01Constitutional CourtNov 27, 2001

Regest

Ärzte Versorgung, Versorgungsrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab, Ersatzbescheid, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH)

Full text

Verfassungsgerichtshof B1156/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2001

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unversehrtheit des Eigentums und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- (2.143,85 Euro) bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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