Verfassungsgerichtshof B532/01

B532/01Constitutional CourtNov 27, 2001

Regest

Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B532/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungsbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- (€ 2.143,85) bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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