Verfassungsgerichtshof B667/01

B667/01Constitutional CourtDec 6, 2001

Regest

Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Beschlußrecht, Finanzausgleich, Kompetenz Bund - Länder, Berücksichtigungsprinzip, Vergnügungssteuer

Full text

Verfassungsgerichtshof B667/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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