Verfassungsgerichtshof B1061/98

B1061/98Constitutional CourtDec 12, 2001

Regest

Determinierungsgebot, EU-Recht Richtlinie, Vergabewesen, VfGH / Anlaßfall, Rechtsbegriffe unbestimmte

Full text

Verfassungsgerichtshof B1061/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.