Verfassungsgerichtshof B357/00

B357/00Constitutional CourtFeb 25, 2002

Regest

EU-Recht, Vergabewesen

Full text

Verfassungsgerichtshof B357/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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