Verfassungsgerichtshof B137/01

B137/01Constitutional CourtFeb 26, 2002

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte Disziplinarrecht, Verfahrensdauer überlange

Full text

Verfassungsgerichtshof B137/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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