Verfassungsgerichtshof B781/00

B781/00Constitutional CourtFeb 28, 2002

Regest

Baurecht, Ortsbildschutz, Naturschutz, Vertrauensschutz, Verweisung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsmaßstab, Wiederverlautbarung, Rückwirkung

Full text

Verfassungsgerichtshof B781/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 €

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.