Verfassungsgerichtshof B2098/99

B2098/99Constitutional CourtMar 4, 2002

Regest

Ärztekammer, Ärzte Versorgung, Versorgungsrecht, Bescheid, Rechtskraft, Datenschutz, Sozialversicherung, Befangenheit, Verhandlung mündliche, VfGH / Präjudizialität, Behördenzusammensetzung, Kollegialbehörde

Full text

Verfassungsgerichtshof B2098/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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