Verfassungsgerichtshof B764/01

B764/01Constitutional CourtMar 4, 2002

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Rundfunk, Beschwerdeverfahren, Objektivitätsgebot

Full text

Verfassungsgerichtshof B764/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2002

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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