Verfassungsgerichtshof B1066/01

B1066/01Constitutional CourtMar 6, 2002

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, EWR, Zollrecht, VfGH / Präjudizialität

Full text

Verfassungsgerichtshof B1066/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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