Verfassungsgerichtshof B1765/00

B1765/00Constitutional CourtMar 13, 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1765/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 Euro bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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