Verfassungsgerichtshof B154/00

B154/00Constitutional CourtJun 11, 2002

Regest

Ärzte Versorgung, Versorgungsrecht, VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B154/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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