Verfassungsgerichtshof B1190/99

B1190/99Constitutional CourtJun 17, 2002

Regest

Behördenzuständigkeit, Kollegialorgan, Landesregierung, Landesverfassung, Naturschutz, Hoheitsverwaltung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1190/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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