Verfassungsgerichtshof B198/02

B198/02Constitutional CourtJun 19, 2002

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial

Full text

Verfassungsgerichtshof B198/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2142,- bestimmten Prozeßkosten bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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