Verfassungsgerichtshof B1550/01

B1550/01Constitutional CourtJun 26, 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1550/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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