Verfassungsgerichtshof B831/00

B831/00Constitutional CourtJun 26, 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B831/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2002

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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