Verfassungsgerichtshof B1571/99

B1571/99Constitutional CourtSep 23, 2002

Regest

Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Genehmigung, Selbstverwaltungsrecht, Landesverfassung, Straßenverwaltung, Gemeindestraße

Full text

Verfassungsgerichtshof B1571/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gemeinde durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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