Verfassungsgerichtshof B922/02

B922/02Constitutional CourtSep 24, 2002

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

Full text

Verfassungsgerichtshof B922/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.142,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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