Verfassungsgerichtshof B667/02

B667/02Constitutional CourtSep 24, 2002

Regest

Vergabewesen

Full text

Verfassungsgerichtshof B667/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

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