Verfassungsgerichtshof B1658/01

B1658/01Constitutional CourtSep 24, 2002

Regest

Sozialversicherung, Ärzte, VfGH / Formerfordernisse

Full text

Verfassungsgerichtshof B1658/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den allein bekämpften Spruchpunkt 3. des angefochtenen Bescheides in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 1962,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.