Verfassungsgerichtshof B109/01

B109/01Constitutional CourtSep 24, 2002

Regest

Ärzte Versorgung, Versorgungsrecht, VfGH / Aufhebung Kundmachung, VfGH / Aufhebung Wirkung, Ersatzbescheid

Full text

Verfassungsgerichtshof B109/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Verfahrenskosten binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.