Verfassungsgerichtshof B983/01

B983/01Constitutional CourtOct 7, 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B983/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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