Verfassungsgerichtshof B630/99

B630/99Constitutional CourtOct 12, 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B630/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2143,68 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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