Verfassungsgerichtshof B1908/00

B1908/00Constitutional CourtNov 25, 2002

Regest

Vergabewesen, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Amtswegigkeit, Anwendbarkeit AVG

Full text

Verfassungsgerichtshof B1908/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist schuldig, der mitbeteiligten Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 1.962,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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