Verfassungsgerichtshof B1383/01

B1383/01Constitutional CourtNov 26, 2002

Regest

Dienstrecht, Ruhegenuß

Full text

Verfassungsgerichtshof B1383/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2002

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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