Verfassungsgerichtshof B1467/01

B1467/01Constitutional CourtDec 11, 2002

Regest

Asylrecht, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Übergangsbestimmung, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren

Full text

Verfassungsgerichtshof B1467/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2002

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 1.962 € be stimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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