Verfassungsgerichtshof B519/00

B519/00Constitutional CourtDec 12, 2002

Regest

Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren, Berufung, Wiederaufnahme

Full text

Verfassungsgerichtshof B519/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2002

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag der Beschwerdeführer auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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