Verfassungsgerichtshof B1541/02

B1541/02Constitutional CourtFeb 25, 2003

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Disziplinarrecht, Rechtsanwälte

Full text

Verfassungsgerichtshof B1541/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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