Verfassungsgerichtshof B1266/01

B1266/01Constitutional CourtSep 22, 2003

Regest

Ausländergrunderwerb, Grundverkehrsrecht, Bescheidbegründung, Determinierungsgebot, Interessenabwägung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1266/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2003

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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