Verfassungsgerichtshof B863/01

B863/01Constitutional CourtSep 22, 2003

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Nachbarrechte, Rechte subjektive öffentliche

Full text

Verfassungsgerichtshof B863/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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