Verfassungsgerichtshof B1451/00

B1451/00Constitutional CourtSep 22, 2003

Regest

Grundverkehrsrecht, Behörden, Kollegialbehörde, Berufung, VfGH / Abtretung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1451/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2003

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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