Verfassungsgerichtshof B568/03

B568/03Constitutional CourtSep 23, 2003

Regest

Fremdenrecht, Privat- und Familienleben

Full text

Verfassungsgerichtshof B568/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2003

Spruch

I. Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang der Gebührenbefreiung wird stattgegeben.

II. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.962,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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