Verfassungsgerichtshof B756/01

B756/01Constitutional CourtNov 24, 2003

Regest

Agrarbehörden, Agrarverfahren, Landesagrarsenat, Kollegialbehörde, Verwaltungsverfahren, Sachverständige, Amtspartei

Full text

Verfassungsgerichtshof B756/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteilichen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.143,85 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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